Quelle: VSA Neckar Bergstrasse
Quelle: Ulli Naefken / kirchenfotograf.de
Die Aufgaben, die der Verwaltungszweckverband durch das Verwaltungs- und Serviceamt (VSA) wahrnimmt, werden nach Pflicht- und Wahlaufgaben unterschieden.
Pflichtaufgaben müssen laut der geltenden Rechtsverordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden vom VSA für die Evangelischen Kirchengemeinden in seinem Zuständigkeitsbereich erbracht werden.
Wahlaufgaben können auf Wunsch der Kirchengemeinden bzw. des Kirchengemeinderates an das VSA zusätzlich zu den Pflichtaufgaben übertragen werden.
Deshalb nimmt das VSA auch Geschäftsführungsaufgaben für Kirchengemeinden wahr, wenn ihm diese ganz oder teilweise vom jeweiligen Kirchengemeinderat übertragen worden sind.